Allgemeine Vertragsbedingungen
Ergänzend zum individuellen Unterrichtsvertrag gelten generell nachfolgende Bestimmungen:
Mit Unterzeichnung des Unterrichtsvertrages wird die Anmeldung für den vereinbarten Unterricht verbindlich. Ein Widerruf derselben müsste spätestens schriftlich innert sieben Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgen.
Die vereinbarten Lektionen sind von der Schülerin/dem Schüler einzuhalten. Ist eine Schülerin/ein Schüler am Unterricht verhindert, hat sie/er dies vorgängig umgehend dem Lehrer mitzuteilen. Die gesetzlichen Vertreter sind für die Einhaltung dieser Regeln besorgt.
Der Kurs zur Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung ans Gymnasium ist im Voraus zu bezahlen.
Die Bezahlung der Lektionsstunden erfolgt im Voraus, wobei bei mehreren vereinbarten Lektionsstunden jeweils fünf Lektionen im Voraus zu bezahlen sind. Anders lautende Abmachungen können im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich festgelegt werden. Die Vergünstigung der Tarife beim Zweierunterricht fällt dahin, wenn ein(e) Schüler(in) aus der Zweiergruppe aussteigt und nach 5 Lektionen berechnet ab dem Zeitpunkt eines solchen Ausscheidens kein Ersatz für den/die ausscheidende(n) Schüler(in) gefunden wird.
Für das Anmeldegespräch werden keine Kosten erhoben. Separat zu entschädigen sind nach gegenseitiger Absprache zusätzliche Abklärungen und Lernberichte. Die aktuellen Lehrmittel des Kantons Glarus von der 3. bis 6. Klasse stehen gratis zur Verfügung.
Die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter ist für den Abschluss der gesetzlichen Krankenkasse und Unfallversicherung der Schülerin/des Schülers selbst besorgt sowie für eine Haftpflichtversicherung.
Der Lehrer offeriert einen fachkundigen und zeitgemässen Unterricht. Er orientiert die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter bei Problemen, die im Unterricht allenfalls auftreten.
Änderungen des Vertrages werden jeweils in schriftlicher Form festgehalten.
Mollis, 1. November 2012